IAD Immobilien GmbH
Untere Bühlstr. 5
91338 Igensdorf
Büro:
Benno-Strauß-Str. 7b
90763 Fürth
Telefon: 0911 50716997
Mobil: 0176 14148807
Fax: 0911 50716998
Handelsregisternr.: Amtsgericht Bamberg-Registergericht HRB 7040
USt.-Id: DE 276002142
Geschäftsinhaber: Johann Hänfling
Aufsichtsbehörde nach 34c Gewerbeordnung: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger* anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das be-treffende Objekt/Angebot.* Der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form benutzt ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner* der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben. Vereinbarungen, die zwischen dem jeweiligen Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem jeweiligen Lizenzpartner und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
2. Angebote:
Der Lizenzpartner erstellt aufgrund der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und zur Verfügung gestellten Unterlagen und Bilder das Exposé. Eine Haftung für die Richtig- und Vollständigkeit des Angebotes sowie für urheberrechtliche Ansprüche bezüglich der eingestellten, vom Auftraggeber übergebenen Objektbilder wird seitens der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH und ihren Lizenzpartnern nicht übernommen. Wünscht der Interessent ergänzende Informationen, ist der jeweilige Lizenzpartner bemüht, diese unter dem gleichen Vorbehalt zu beschaffen. Irrtum und Zwi-schenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
3. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne die schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weiterge-geben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
4. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ur-sprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umge-kehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Ver-käufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
6. Informationspflicht des Angebotsempfängers bei Vorkenntnis
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies dem jeweiligen Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
7. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nach-weises bzw. der Vermittlung des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Ob-jektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auf-traggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Be-dingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Lizenzpartners ein Schadensersatz-anspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Lizenzpartners geschlossen wird.
8. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
9. Abstandnahme bei Verkauf
Für den Fall einer Abstandnahme vom Verkauf oder einer dauerhaften Erschwerung der Ver-kaufsbemühungen oder Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen durch den Auftraggeber ist der Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH berechtigt, einen Ersatz für die bisher entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner geltend zu machen.
Der Anspruch besteht im Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés und die Kosten für die EDV-technische Erfassung. Telefon- und Portokosten werden pauschal in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Fahrtkosten sind nachzuweisen und werden bei Fahrten mit Pkws in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Der Anspruch ist der Höhe nach auf 10 % der vereinbarten und zu erwartenden Provision beschränkt.
10. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen unverzüglich Auskunft zu erteilen.
11. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerver-trägen besteht grundsätzlich seitens des Lizenzpart-nersk keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsver-bindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
14. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
15. Widerrufsrecht
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartner über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH Untere Bühlstr. 5 91338 Igensdorf, Telefon 0911-50716997, mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Lizenzpartner Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück-zuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Lizenzpartner einge-gangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Lizenzpartner dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Lizenzpartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Lizenzpartner von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Lizenzpartner die Dienstleitung vollständig erbracht hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ich bin informiert und bitte Sie trotzdem, dass Sie Ihre Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen. Damit erkläre ich mich einverstanden, an den jeweiligen Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
IAD ImmobilienAgentur Deutschland GmbH
Untere Bühlstr. 5
91338 Igensdorf
Büro:
Benno-Strauß-Str. 7b
90763 Fürth
Telefon: 0911 50716997
Mobil: 0176 14148807
Fax: 0911 50716998
Handelsregisternr.: Amtsgericht Bamberg-Registergericht HRB 7040
USt.-Id: DE 276002142
Geschäftsinhaber: Johann Hänfling
Aufsichtsbehörde nach 34c Gewerbeordnung: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger* anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das be-treffende Objekt/Angebot.* Der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form benutzt ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner* der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben. Vereinbarungen, die zwischen dem jeweiligen Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem jeweiligen Lizenzpartner und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
2. Angebote:
Der Lizenzpartner erstellt aufgrund der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und zur Verfügung gestellten Unterlagen und Bilder das Exposé. Eine Haftung für die Richtig- und Vollständigkeit des Angebotes sowie für urheberrechtliche Ansprüche bezüglich der eingestellten, vom Auftraggeber übergebenen Objektbilder wird seitens der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH und ihren Lizenzpartnern nicht übernommen. Wünscht der Interessent ergänzende Informationen, ist der jeweilige Lizenzpartner bemüht, diese unter dem gleichen Vorbehalt zu beschaffen. Irrtum und Zwi-schenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
3. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne die schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weiterge-geben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
4. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ur-sprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umge-kehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Ver-käufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
6. Informationspflicht des Angebotsempfängers bei Vorkenntnis
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies dem jeweiligen Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
7. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nach-weises bzw. der Vermittlung des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Ob-jektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auf-traggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Be-dingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Lizenzpartners ein Schadensersatz-anspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Lizenzpartners geschlossen wird.
8. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
9. Abstandnahme bei Verkauf
Für den Fall einer Abstandnahme vom Verkauf oder einer dauerhaften Erschwerung der Ver-kaufsbemühungen oder Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen durch den Auftraggeber ist der Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH berechtigt, einen Ersatz für die bisher entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner geltend zu machen.
Der Anspruch besteht im Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés und die Kosten für die EDV-technische Erfassung. Telefon- und Portokosten werden pauschal in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Fahrtkosten sind nachzuweisen und werden bei Fahrten mit Pkws in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Der Anspruch ist der Höhe nach auf 10 % der vereinbarten und zu erwartenden Provision beschränkt.
10. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen unverzüglich Auskunft zu erteilen.
11. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerver-trägen besteht grundsätzlich seitens des Lizenzpart-nersk keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsver-bindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
14. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
15. Widerrufsrecht
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartner über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH Untere Bühlstr. 5 91338 Igensdorf, Telefon 0911-50716997, mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Lizenzpartner Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück-zuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Lizenzpartner einge-gangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Lizenzpartner dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Lizenzpartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Lizenzpartner von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Lizenzpartner die Dienstleitung vollständig erbracht hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ich bin informiert und bitte Sie trotzdem, dass Sie Ihre Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen. Damit erkläre ich mich einverstanden, an den jeweiligen Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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